Um die Realisierung von Digitalisierungsprojekten anzustoßen und einen Anreiz zu geben, die ersten Schritte zu tun, werden von Bund, Land und der Europäischen Union diverse Förderprogramme angeboten.
Potentialberatung
https://www.gib.nrw.de/themen/arbeitsgestaltung-und-sicherung/potentialberatung/online-check
Die Digitalisierung soll von KMU und Beschäftigten als Chance genutzt werden, die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe und die Beschäftigung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachhaltig zu sichern. Im Themenfeld Digitalisierung hat die Potentialberatung die Aufgabe, die Entwicklung der Arbeitsorganisation und die Kompetenzentwicklung der Beschäftigten im Kontext neuer Technologien zu unterstützen und unter Beteiligung der Beschäftigten konkrete maßgeschneiderte betriebliche Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.
Arbeitshilfe Digitalisierung
Die Arbeitshilfe wendet sich an Beratungsstellen für die Potentialberatung und an Beratungsunternehmen, die die Potentialberatung im Themenfeld Digitalisierung nutzen möchten. Sie enthält Checklisten zur Eingrenzung von Beratungsfeldern, beschreibt methodische Ansätze und diskutiert erforderliche Kompetenzen der Beratungsunternehmen.
Digital jetzt
https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html
Das Förderprogramm „Digital jetzt – Investitionsförderung für KMU “ bezuschusst kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Handwerk und freie Berufe, die zwischen 3 – 499 Mitarbeitende beschäftigen und eine Niederlassung bzw. Betriebsstätte in Deutschland haben. Um Unternehmen langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen, können Einzelunternehmen bis zu 50.000 Euro Zuschuss für Hard- und Software oder für die Qualifizierung der Mitarbeitenden beantragen.
Voraussetzung für die Förderung ist ein Digitalisierungsplan. Programmstart am 7. September. Der Antrag auf Förderung ist bis einschließlich 2023 zu stellen.
go-digital
https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
Das Förderprogramm go-digital unterstützt kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und Handwerksbetriebe mit bis zu 100 Mitarbeitenden, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen.
Das BMWi hat dazu eine Reihe von kompetenten Beratungsunternehmen autorisiert, die Unternehmen bei der Suche nach individuellen Lösungen für den Online-Handel, die Digitalisierung des Geschäftsalltags und den steigenden Sicherheitsbedarf bei der digitalen Vernetzung unterstützen. Die Beratungsunternehmen übernehmen auch die Antragstellung für die Fördermittel, die Abrechnung und das Berichtswesen.
Mit den drei Modulen „Digitalisierte Geschäftsprozesse“, „Digitale Markterschließung“ und „IT-Sicherheit“ unterstützt das Förderprogramm go-digital nicht nur bei der Optimierung von Prozessen und der Erschließung zusätzlicher Marktanteile durch Digitalisierung, sondern finanziert auch Maßnahmen, die Unternehmen vor dem Verlust sensibler Daten schützen.
Hinweis: Das Förderprogramm „go-digital“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wird bis Ende des Jahres 2024 verlängert. Es unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen dabei, die eigene Digitalisierung in folgenden Bereichen voranzutreiben: IT-Sicherheit, Digitale Markterschließung, Digitalisierte Geschäftsprozesse. Neu hinzu gekommen sind mit der neuen Förderrichtlinie seit dem 1.1.2022 die Fördermodule Datenkompetenz und Digitalisierungsstrategie.
Das Modul „Digitalisierungsstrategie“ fördert KMU bei der Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie als Grundlage für eine erfolgreiche digitale Transformation.
Das Modul „Datenkompetenz“ („go-data“) fördert KMU bei der aktiven Beteiligung an der sich entwickelnden Datenökonomie, einem noch jungen Wirtschaftsbereich mit Chancen und Risiken. Die Unterstützung der ersten Schritte und der Abbau von Hemmnissen sollen bei dem Modul im Vordergrund stehen.
Mit den neuen Modulen können auch wieder Anträge auf Autorisierung als Beratungsunternehmen in „go-digital“ gestellt werden.
Alle Informationen und Änderungen: www.innovation-beratung-foerderung.de
MITTELSTAND INNOVATIV & DIGITAL
Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stärkt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleine und mittlere Unternehmen (KMU) darin, die Innovationskraft ihrer Betriebe zu digitalisieren, ihre Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren digital weiterzuentwickeln und so auch in Zukunft einer der wirtschaftlichen Motoren des Landes zu sein.
Der Fokus des Programms richtet sich darauf, die eigenen Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren innovativ und intelligent weiter- oder neu zu entwickeln. Mit konkreten Projekten im eigenen Unternehmen können so branchenweite Trends maßgeschneidert aufgegriffen werden und ein Wissens- und Technologietransfer vorangetrieben werden. Es geht darum, eine breite Basis für digitale Transformation und innovativen Wandel kontinuierlich zu fördern und gleichzeitig kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, sich bestmöglich auf dem Markt behaupten zu können.
Nicht mehr gefördert werden relativ einfache digitale Geschäftsprozesse wie bspw. die Entwicklung einer Website oder eines Webshops. Hierfür stellt der Bund mit dem go-digital Programm ausreichende Förderung zur Verfügung. Ein weiteres Bundesprogramm mit dem Namen Digital jetzt ist bereits für den Sommer angekündigt.
Anträge für das Programm Mittelstand Innovativ & Digital können seit dem 2. Juni über die Programmhomepage www.mittelstand-innovativ-digital.nrw generiert werden.
Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in zwei Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Während drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation es Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglichen, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen, kann mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden.
MID-Analyse: fördert externe wissenschaftliche und technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung eines Produktes, einer Dienstleistung oder eines Produktionsverfahrens. Auftragnehmer sind hierbei ausschließlich Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Die maximale Fördersumme wurde von bislang 10.000 Euro auf 15.000 Euro erhöht.
MID-Innovation: fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für innovative Produkte, Dienstleistungen oder Produktionsverfahren, die ausschließlich durch Hochschulen und Forschungseinrichtungen erbracht werden können. Die maximale Fördersumme wird von bislang 15.000 Euro auf 40.000 Euro angehoben.
MID-Digitalisierung: Unternehmerinnen und Unternehmer können mithilfe des Gutscheins einen umfassenden Digitalisierungsauftrag an externe Auftragnehmer vergeben, um intelligente und digitale Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren weiter- oder neu zu entwickeln. Dabei können bei einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Unternehmen Beratungs-, Entwicklungs- oder Umsetzungstätigkeiten beauftragt werden. Daneben kann Hard- und Software zu Digitalisierungszwecken innerbetrieblicher Prozesse angeschafft werden.
Weitere Informationen zu den MID-Gutscheinen erhalten Sie hier.
MID-Assistent/in: ermöglicht kleinen Unternehmen durch einen Zuschuss über zwei Jahre, einen Hochschulabsolventen/ eine Hochschulabsolventin zur Bearbeitung von Innovations- und Digitalisierungsvorhaben einzustellen. Ab sofort ist es möglich, die alle zwei Monate ausgezahlte Fördersumme vorab zu erhalten (vorher: rückwirkend).
Weitere Informationen zum Thema MID-Assisten/in erhalten Sie hier.
MID-Digitale Sicherheit erweitert die bisherige Förderfamilie (MID-Gutscheine, MID-Assistent/in, MID-Invest) und nimmt den Aspekt der IT-Sicherheit in den Blick:Das neueste Teilprogramm unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Es werden Maßnahmen aus drei Schwerpunkten gefördert, die bei der Antragstellung beliebig miteinander kombiniert werden können:
Die Förderung wird nach dem Ausgabenerstattungsverfahren ausgezahlt. Das heißt, das Unternehmen tritt zunächst in Vorleistung und fordert die entstandenen Kosten nach Abschluss des Projektes an. Eigenleistungen und Personalkosten des geförderten Unternehmens können beispielsweise nicht erstattet werden. Die Projektlaufzeit ist bei der Antragstellung wählbar und kann sechs, neun oder zwölf Monate betragen.
unternehmensWert:Mensch plus
https://www.unternehmens-wert-mensch.de/uwm-plus/uebersicht/
Die Chancen der Digitalisierung gewinnbringend einzusetzen, ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine wirtschaftliche Notwendigkeit geworden. Dafür benötigen Betriebe nachhaltige Strategien und neue Konzepte. Hier setzt der neue Programmzweig unternehmensWert:Mensch plus (uWM plus) an, indem er betriebliche Lern- und Experimentierräume fördert. Im Rahmen einer professionellen Prozessberatung wird Ihr Unternehmen fit für die Digitalisierung gemacht. In einem beteiligungsorientierten Lernprozess werden passgenaue Lösungen für die digitale Transformation entwickelt und innovative Arbeitskonzepte erprobt. Gefördert werden Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten.
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit
Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit fördert die KFW Bank den Finanzierungsbedarf für Investitionen sowie Betriebsmittel im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.
NRW.BANK.Digitalisierungskredit
Die NRW.Bank bietet zinsgünstige Darlehen für mittelständische Unternehmen und freiberuflich Tätige zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben – optional mit einer Haftungsfreistellung der NRW.BANK oder einer Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW für das durchleitende Kreditinstitut.
Bildungsscheck NRW
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/foerderung/bildungsscheck
Das Förderprogramm „Bildungsscheck“ gibt es seit 2006 in Nordrhein-Westfalen. Mit dem Programm fördert das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (MAGS) die Beteiligung an beruflicher Weiterbildung von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die eine Arbeitsstätte in NRW haben. Der Bildungsscheck finanziert bis zur Hälfte der Weiterbildungskosten aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
Förderdatenbank des Bundes (BMWi)
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet erhöht das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Transparenz in der Förderlandschaft. Die Datenbank bietet detaillierte und aktuelle Informationen zu rund 1.700 Förderprogrammen von Bund, Ländern und EU. Sie ermöglicht eine gezielte Suche nach den passenden Fördermitteln und schafft zugleich einen Überblick über die Vielfalt der öffentlichen Förderangebote.
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